Hengste
HENGSTE
Der Hengstverteilungsplan
Hier finden Sie die Hengste, die für die aktuelle Zuchtsaison von den Hengsthaltern zuchtaktiv gemeldet wurden und aktuell im Hengstbuch I des Holsteiner Verbandes eingetragen sind.
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Wenn Sie Hengste benutzen wollen, die an dieser Stelle nicht aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte unbedingt vor der Bedeckung an die Geschäftsstelle des Holsteiner Verbandes in Kiel (+49 431 305 996 3) um abzuklären, ob und wenn ja welche Papiere Sie für die aus solchen Anpaarungen fallenden Fohlen erhalten können und welche Kosten damit verbunden sind.
Die Hengstkörung
Die entscheidende Selektionsschwelle bei den Hengsten ist die Körung. Die Körung erfolgt entweder im Alter von zweieinhalb Jahren an der Hand (Junghengstkörung) oder ab dreijährig (Körung im März) unter dem Reiter.
Die Junghengstkörung ist das größte Ereignis im Ablauf des Zuchtjahres. In Holstein wurde diese Veranstaltung seit weit über 30 Jahren im Herbst in den Holstenhallen in Neumünster ausgerichtet.
Pilotprojekt in Elmshorn: 2023 wurde die Junghengstkörung erstmalig im Dezember auf der Verbandsanlage in Elmshorn abgehalten.
Die Hengstleistungsprüfung
Körung bezieht sich vorrangig auf die Exterieurbeurteilung der Hengste.
Aussagen zur Eigenleistung werden lediglich über die Beurteilung des Freispringens getroffen. Die erste offizielle Beurteilung der Eigenleistung erfolgt im Rahmen der Hengstleistungsprüfungen. Die Hengstleistungsprüfung wurde 2016 umfassend reformiert. Sie wird jetzt als Stationstest (50 Tage) oder als Kombination aus Stationstest (14 Tage) mit Turniersportprüfungen durchgeführt. 2022 wurde der 14 tägige Stationstest in einem Pilotprojekt das erste mal als Kurz-Veranlagungsprüfung auf 3 Tage reduziert.
Die Hengstbucheintragung
Die Eintragung eines Hengstes in das Hengstbuch I erfolgt nach Ablegung der beiden Selektionsschritte Körung und Hengstleistungsprüfung.
Darüber hinaus können Hengste mit einer Holsteiner Tierzuchtbescheinigung und Fremdbluthengste, die bei einem der WBFSH angeschlossenen Verband gekört sind und einen für das Holsteiner Pferd außergewöhnlichen züchterischen Wert haben, bei Erfüllung der in der Satzung festgelegten Voraussetzungen in das Hengstbuch I eingetragen werden. (Auf diesem Weg eingetragene Hengste müssen nicht auf einer Körveranstaltung des Holsteiner Verbandes vorgestellt werden.)
Hier geht's zu den Voraussetzungen
In das Hengstbuch Holstein Global können alle mindestens dreijährigen Hengste eingetragen werden, die bei einem WBFSH angeschlossenen Zuchtverband gekört und eingetragen sind, einer Veredlerrasse angehören, die im Zuchtprogramm des Holsteiner Verbandes aufgeführt sind und das Ergebnis einer altersentsprechenden Hengstleistungsprüfung vorweisen können.
Die Details zur Hengstbucheintragung finden Sie im Teil B (Zuchtprogramm) der Satzung.
Die Details zur Hengstbucheintragung finden Sie im Teil B (Zuchtprogramm) der Satzung.
Ihre Ansprechpartnerin
Die Zuchtwertschätzung
Zur Einschätzung der Vererbung eines Hengstes werden jährlich die Ergebnisse der aktuellen Zuchtwertschätzung veröffentlicht.
Zum Ende jedes Zuchtjahres erhält jeder Züchter die Zuchtwerte seiner Zuchtpferde (Hengste und Stuten) mit der Bestandsmeldung.